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Die S Immo hat heute, am 14.04.2022, ein Verlangen des Aktionärs CPI Property Group auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S Immo erhalten. Beantragt wird, die ersatzlose Aufhebung des in § 13 Abs 3 der Satzung der S IMMO AG normierten Höchststimmrechts zu beschließen, wobei die Wirksamkeit des Beschlusses mit dem Erhalt fusionskontrollrechtlicher Freigaben in Österreich, Deutschland, Ungarn, Rumänien, Serbien und der Slowakei aufschiebend bedingt sei.

Außerdem gibt die CPI Property Group die Absicht bekannt, nach Eintragung der Satzungsänderung in das österreichische Firmenbuch ein den Bestimmungen des Übernahmegesetzes („ÜbG“) entsprechendes Pflichtangebot für alle nicht von der CPI und gemeinsam mit CPI vorgehenden Rechtsträgern gehaltenen Aktien an der S Immo anzuzeigen.

Vorstand und Aufsichtsrat der S IMMO AG werden das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung prüfen und über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Vorstand und Aufsichtsrat werden das Gesprächsangebot von CPI annehmen und in entsprechende Gespräche treten.