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Der deutsche Bundestag hat vergangene Woche für ein Gesetzt gestimmt, das Share Deals erschweren soll. Die steuerauslösende Grenze wird künftig von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Auch die Haltefrist wird verlängert. Ein Minderheitsgesellschafter soll seinen Anteil künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre halten müssen. Das neue Gesetz soll mit 1. Juli in Kraft treten.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert unbedachte Folgen und Wirkungen für deutsche Unternehmen. „Selten so einheitlich hatten schon die Sachverständigen bei der Anhörung zum Gesetz dem Parlament erläutert, dass jedes kapitalmarktorientierte Wirtschaftsunternehmen mit auch nur einer Produktions- oder Verwaltungsimmobilie von der Neuregelung erfasst wird und zukünftig mitunter selbst bei Kleinstübertragungen von Anteilen für ihren gesamten Immobilienbesitz Grunderwerbsteuer zahlt“, erläutert Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Börsennotierte Unternehmen müssten gar im Ausland Anteilskäufe über mehrere Beteiligungsebenen überwachen. „Das ist undurchführbar und plötzlich kommen z.B. Industrieunternehmen in die Bredouille Grunderwerbsteuer zu zahlen ohne dass ein Grundstück den Eigentümer wechselt“, so Mattner.

Auch die daraufhin eingefügte Börsenklausel schafft laut der ZIA keine Abhilfe. Weder seien alle wichtigen Börsenplätze erfasst noch alle finanzmarktrelevanten Vorgänge wie zum Beispiel Börsengänge oder die Begebung neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen. Auch greift die Börsenklausel bei mittelbaren Anteilsübertragungen nicht - wenn an dem börsennotierten Unternehmen nun beispielsweise ein Fonds beteiligt ist, kann der Handel mit den Anteilsscheinen des Fonds zu einem Grunderwerbsteueranfall beim börsennotierten Unternehmen auf den gesamten Grundbesitz führen. „Hierbei reden wir mitunter von dreistelligen Millionenbeträgen - und das wiederkehrend. In Zeiten, in denen die Politik richtigerweise versucht aufgrund der Pandemiefolgen die Wirtschaft zu unterstützen und auch in der Koalition Einigkeit bestand, belastende Gesetze für die Wirtschaft aktuell zu vermeiden, ist dieses Gesetz ein Bärendienst für den deutschen Wirtschaftsstandort.“