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Die WKO kontert auf einen Blogeintrag der AK: Darin seien Äpfel und Birnen verglichen worden, meint Georg Edlauer, Obmann des Fachverbands Immobilien. Im Blogeintrag, auf den der Fachmann sich beruft, wurde eine Wertsicherung als Erhöhung dargestellt. Dem Fachverband der Immobilientreuhänder möchte daher die Fakten ins rechte Licht rücken. "Die Arbeiterkammer fordert von der Regierung ein neuerliches Aussetzen der Wertsicherung bei Altbauwohnungen und übersieht dabei, dass damit ein Sanierungsstopp ausgelöst würde. Gerade in Zeiten von hohen Energiepreisen ist es aber ganz besonders wichtig Gebäude energetisch zu verbessern und die Umstellung auf erneuerbare Energien zu forcieren", appelliert Edlauer. Sanierungen und Umstellung von Heizungssystemen kommen in erster Linie den Mietern zugute. Begründet werden die Forderungen der Arbeiterkammer damit, dass die Mieteinnahmen der Immobilienwirtschaft seit 2008 um über 100 Prozent gestiegen seien. Eine Behauptung, die der Fachverband der Immobilientreuhänder so nicht stehen lassen kann: "Es werden hier wieder einmal Tatsachen vermischt", meint dazu Georg Edlauer. Nicht zuletzt wird das Faktum außer Acht gelassen, dass das geltende Mietrechtsgesetz eine willkürliche Festsetzung beziehungsweise Erhöhung der Mieten überhaupt nicht zulässt. Dass die "Mieteinnahmen der Immobilienwirtschaft seit 2008 um über 100 Prozent gestiegen sind", wie es im Vorspann heißt, impliziert, dass sich die Mieten seit dieser Zeit in Österreich verdoppelt hätten. "Woher diese Aussagen kommen, ist uns völlig unverständlich", erklärt Gerald Gollenz, Obmann-Stellvertreter im Fachverband: Faktum sei, dass aufgrund des Mietrechtsgesetzes Mieten in Österreich nicht willkürlich festgesetzt oder nach oben geschraubt werden können." Die Wertsicherung der Mieten erfolgt demnach tatsächlich in grundsätzlich alle zwei Jahre stattfindenden Indexierungsschritten, mit dem Ziel, die Inflation nachträglich aufzufangen. Was seit 2008 zur Steigerung der Wohnkosten spürbar beiträgt, sind die Betriebskosten. Diese haben eine unverhältnismäßige Steigerung erfahren. Der Betriebkostenspiegel der Mietervereinigung bestätigt, dass im Vergleich 2008 zu 2019 die Betriebskosten um rund 36 Prozent gestiegen sind. Die Energie- und Heizkosten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Das sind damit sehr viel größere Preistreiber als die gesetzesmäße Indexierung jedes zweite Jahr.