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Mit dem Energiekostenzuschuss 2 sollen österreichische Unternehmen in fünf Stufen gefördert werden. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität, so das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert werden. Die 60 Prozent wurde laut Minister Martin Kocher so ausgewählt, dass sie Förderhöhe der deutschen Strom- und Gaspreisbremse gleichkommt. "Wir stellen sicher, das Unternehmen in Österreich keinen Wettbewerbsnachteil haben", so Kocher bei der Vorstellung des Energiekostenzuschuss 2.

Unterstützung gibt es in Stufe 1 unter anderem für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Zudem wird der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken. "Die Grenzen gelten für den gesamten Förderzeitraum. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen bereits 50 Millionen erhalten hat, sind noch weitere 100 Millionen möglich", so Minister Martin Kocher. Für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 soll der neue Energiekostenzuschuss für Unternehmen (EKZ II) in Kraft treten. Dieser orientiert sich weitestgehend an dem derzeit geltenden befristeten Beihilferahmen der EU. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.