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Die Eyemaxx wollte eigentlich bei der Gläubigerabstimmung, betreffend der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 die festgeschriebene Mindesteigenkapitalquote lockern. Doch bei der Abstimmung kam nun das notwendige Teilnahmequorum von 50 Prozent nicht zustande. Für die Anleihe 2018/2023 lag das Quorum bei 25,89 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen. Für die Anleihe 2019/2024 lag das Quorum bei 20,24 Prozent und für die Anleihe 2020/2025 bei 39,38 Prozent. Im nächsten Schritt wird Eyemaxx daher kurzfristig zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München einladen. Die Einladungen werden am Dienstag, 13. April 2021, im Bundesanzeiger sowie auf der Website von Eyemaxx veröffentlicht. Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25 Prozent der ausstehenden Anleihen. „Wir konnten bei der ersten Abstimmung eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26 Prozent erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt. Eyemaxx wird den Dialog mit Anleihegläubigern noch weiter intensivieren und ist sehr optimistisch, dass das erforderliche Quorum und die Zustimmung in der 2. Gläubigerversammlung erreicht werden“, so Eyemaxx-CEO Michael Müller.