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Das Land Steiermark wird ihr Fördermodell für die Wohnbausanierung neu aufstellen.

Ziel der Reform ist ein größerer Anreiz für jene, die Gebäude auf den neuesten Stand bringen, statt grüne Wiesen zu verbauen. Neu ist etwa, dass bei der "Kleinen Sanierung" nicht mehr unbedingt ein Kredit aufgenommen werden muss, weil es bisher Annuitätenzuschüsse über die Dauer von zehn oder 14 Jahren gab. Ab 2023 soll einfach eine 15-prozentige Einmalzahlung seitens des Landes für Sanierer beigesteuert werden.

Bei der "Umfassenden energetischen Sanierung", die mindestens drei Maßnahmen wie etwa neue Fenster, Dämmung und neue oberste Geschoßdecke umfasst, wird künftig ebenfalls statt der Annuitätenzuschüsse nur noch ein Einmalbetrag ausbezahlt, wobei dieser von bisher 15 auf 30 Prozent erhöht wird.

Die "Umfassende Sanierung", bei der meist ein ganzes Wohnhaus mit zumindest drei Wohneinheiten saniert wird, wird weiterhin über Annuitätenzuschüsse gefördert. Die Maximalhöhe pro Quadratmeter wird aber von 1.515 Euro auf 1.760 Euro angehoben. Weiters dürfen die Mieten in diesen geförderten Wohnungen dann nur mehr zwei Drittel des Richtwertmietzinssatzes ausmachen.

Gleiches gilt bei den Mieten in assanierten Gebäuden: Wer desolate Gebäude wegreißt und einen Neubau errichtet, wird künftig einen doppelten Förderungsbeitrag erhalten (von 10 auf 20 Prozent) und auch doppelte Annuitätenzuschüsse (auf 30 Prozent erhöht). Von Einmalzahlungen habe man da Abstand genommen, da man mit den Zuschüssen über mehrere Jahre hinweg auch die Einhaltung der Mietzinsobergrenzen überwache. Bei den Förderungen für "Barrierefreies Wohnen" wurden die Quoten ebenfalls erhöht und zwar von 15 auf 30 Prozent.