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Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Energieverbrauch in der Europäischen Union um ein Drittel effizienter zu gestalten als 2007. Unter anderem soll durch Neuerungen bei der Ablesung von Heizkostenverteilern, Wärmemengen- und Wasserzählern mehr Transparenz geschaffen werden, um das Umweltbewusstsein bei Hausverwaltern und Bewohnern zu stärken. Konkret enthält die Richtlinie eine stärkere Informationspflicht über Verbrauchsdaten und sieht außerdem bis spätestens 1. Jänner 2027 Fernableseinfrastruktur in Einzelverbrauchserfassungen in Gebäuden vor.

"Die technische Einsatzdauer der Verbrauchserfassungsgeräte beträgt in Österreich zehn Jahre für Heizkostenverteiler und fünf Jahre für Wärmemengen-, Warm- und Kaltwasserzähler. Aufgrund ihrer zeitlichen Vorgaben wirkt sich die EED schon jetzt auf aktuelle Entscheidungsprozesse in der Wohnungswirtschaft aus", erklärt Karl Moll, Geschäftsführer von Techem Messtechnik. Sollte in Wohnobjekten ein Tausch der Erfassungsgeräte aufgrund des österreichischen Maß- und Eichgesetzes bevorstehen, ist es ratsam, bereits jetzt auf fernablesbare Technologien zu setzen, um Mehrkosten für eine spätere Umrüstung zu sparen.

Die Verbrauchsinformationen der Smart Reader helfen den Bewohnern dabei, ihren Energiehaushalt zu optimieren und unnötigen Verbrauch zu reduzieren. Durch gezielte Maßnahmen gelingt es, den ökologischen Fußabdruck zu verringern.