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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Wienwert eine Aufforderung zur Rechtfertigung mit dem Vorwurf der irreführenden Werbung und wegen eines fehlenden Prospekthinweises zukommen lassen. Das teilte die Wienwert kürzlich in einer Ad-hoc-Meldung mit. Konkret geht es um das öffentliche Angebot der Unternehmensanleihe 1-2017.

Die FMA kritisiert die Veröffentlichung von „betont positiven Informationen über die Finanzlage der Wienwert.“ Mit den Schlagworten „Die Wienwert glänzt mit hervorragenden Bilanzkennzahlen“ in einer Presseaussendung vom 11. Mai 2017 werde das Vorhandensein besonderer Sicherheiten nahe gelegt und das tatsächliche Risiko des Erwerbs der Anleihe, insbesondere dass mit dem Erwerb indirekt eine Investition in die Muttergesellschaft WW Holding verbunden ist, nicht hinreichend klargestellt, heißt es in dem Schreiben. Kritisiert wird auch in einem Werbevideo getätigte Aussagen, „die in Zusammenschau mit der Verwendung des Ortsnamens 'Wien' im Firmenwortlaut, eines schematisch dargestellten und in roter Farbe gehaltenen Stephansdoms im Firmenlogo und der bevorzugten Verwendung der Farbe Rot im Außenauftritt der Wienwert, den unrichtigen Eindruck erweckt hat, dass es sich bei der Wienwert um ein Unternehmen zumindest mit einem Naheverhältnis zur Stadt Wien handelt“. Die Wienwert sieht bei beiden Punkten eine „nicht nachvollziehbare Rechtsmeinung“.

Einen „nachvollziehbaren Vorwurf“ sieht das Unternehmen hingegen, dass nicht alle Werbemittel „einen Hinweis enthielten, dass ein Prospekt samt allfälligen ändernden und ergänzenden Angaben veröffentlicht wurde und wo die Anleger ihn erhalten können“. Man werde kurzfristig die Aufforderung zur Rechtfertigung der Finanzmarktaufsicht schriftlich beantworten und ein Gespräch mit der Behörde zur Klärung des Sachverhalts suchen, teilt die Wienwert mit.