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Countdown für Gebührenbefreiung

Frist endet am 30. Juni für Immobilien

Für Immobilienkäufer in Österreich bricht die entscheidende Phase an. Die seit Juli 2024 geltende, befristete Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr läuft am 30. Juni 2026 unwiderruflich aus. Da eine Verlängerung durch die Bundesregierung derzeit nicht in Sicht ist, bleiben Interessenten nur noch rund zwei Monate, um von dieser signifikanten Ersparnis bei den Nebenkosten zu profitieren. Doch der Kalender ist nicht die einzige Hürde: Die gesetzlichen Voraussetzungen sind streng an Fristen und die Dokumentationslage geknüpft.

„Für die Gebührenbefreiung ist nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags entscheidend, sondern dass der Grundbuchsantrag spätestens am 30. Juni 2026 beim Gericht einlangt“, betont Ulrich Voit, Notar in Wien und Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer. In der Praxis bedeutet dies einen Wettlauf mit der Bürokratie. Notare können die rechtzeitige Einbringung nur garantieren, wenn alle Unterlagen – von Pfandurkunden bis hin zu grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen – rechtzeitig und vollständig vorliegen.

Die Befreiung ist an klare Parameter gebunden: Sie gilt ausschließlich für entgeltliche Käufe zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses; Erbschaften und Schenkungen bleiben unberücksichtigt. Finanziell ist die Begünstigung gedeckelt: Pro Erwerb sind bis zu 500.000 Euro befreit, das Gesamtvolumen darf zwei Millionen Euro nicht übersteigen. Ein wichtiger Punkt für die langfristige Kalkulation: Die Voraussetzungen müssen über fünf Jahre aufrechtbleiben. Wer die Immobilie vorzeitig verkauft oder vermietet, riskiert eine nachträgliche Vorschreibung der Gebühren.

Mit Ablauf des Stichtags schließt sich das Zeitfenster für neue Anträge endgültig. Experten raten daher zur Eile, da bereits kleine Verzögerungen bei der Beschaffung notwendiger Dokumente die finanzielle Entlastung zunichtemachen können. Wer jetzt noch kaufen möchte, sollte die individuelle Situation umgehend prüfen lassen, um die Einbringung des Antrags vor der Mitternachtssonne des 30. Juni sicherzustellen. Die Notariatskammer warnt zudem vor unvollständigen Nachweisen, die auch nach dem Stichtag zu einer Ablehnung oder späteren Aberkennung der Befreiung führen können.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 29. April 2026 - zuletzt bearbeitet am 06. Mai 2026


LF
AutorLaura Fürst
Tags
Gebührenbefreiung
Österreich
2026
Grundbuchsgebühren
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